Nutzungsbedingungen
Regelungen zur Nutzung des Deutschen Strafverteidiger Notdienstes
Hinweis
Bitte nehmen Sie nachfolgende Nutzungsbedingungen bei Buchung und Nutzung des Deutschen Strafverteidiger Notdienstes zur Kenntnis.
2. Das konkrete Mandatsverhältnis mit einem Strafverteidiger können Sie ohne Mitwirkung des DSN direkt mit diesem Strafverteidiger vereinbaren. Es gelten dann die Bedingungen und Konditionen, die Sie mit diesem Strafverteidiger vereinbart haben. Es steht jedem Strafverteidiger auch frei, die Mandatierung in Einzelfall abzulehnen.