Nutzungsbedingungen

Regelungen zur Nutzung des Deutschen Strafverteidiger Notdienstes

Hinweis

Bitte nehmen Sie nachfolgende Nutzungsbedingungen bei Buchung und Nutzung des Deutschen Strafverteidiger Notdienstes zur Kenntnis.

1. Der Deutsche Strafverteidiger Notdienst (DSN) zeigt Ihnen, auf Basis Ihrer Eingaben, Strafverteidiger an, die nach Einschätzung des DSN schnell und qualifiziert bei Ihrem strafrechtlichen Notfall behilflich sein können. Die Leistung des DSN ist dabei ein reines Aufzeigen verfügbarer strafrechtlicher Notdienste, die jeweils durch eingeständige Rechtsanwaltskanzleien und Strafverteidiger betrieben werden. Der DSN selbst bietet unter dieser Bezeichnung keine Strafverteidigung oder anwaltliche Beratung an.

2. Das konkrete Mandatsverhältnis mit einem Strafverteidiger können Sie ohne Mitwirkung des DSN direkt mit diesem Strafverteidiger vereinbaren. Es gelten dann die Bedingungen und Konditionen, die Sie mit diesem Strafverteidiger vereinbart haben. Es steht jedem Strafverteidiger auch frei, die Mandatierung in Einzelfall abzulehnen.